Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)

Herzlich Willkommen beim Personalrat WPR der Hochschule Neubrandenburg

Wir setzen uns für die Interessen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hochschule ein. Unsere Hauptaufgabe ist es, darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden. Dafür wurden uns im Personalvertretungsgesetz M-V diverse Kompetenzen übertragen. Bei wesentlichen Personalmaßnahmen haben wir ein Mitbestimmungsrecht. Darüber hinaus kann der WPR zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der wissenschaftlich Beschäftigten eigene Anträge bei der Hochschulleitung einbringen (Initiativrecht). Ebenso hat der Personalrat im Senat und im erweiterten Rektorat Antrags- und Rederecht. Auch dort kann er Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe drängen.

In vielen personenbezogenen Fällen können wir jedoch nur Ihren Antrag hin aktiv werden;  zögern Sie also nicht, uns bei Fragen und Problemen zu kontaktieren. Die Personalratsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Wir dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Hochschul- und Fachbereichsleitung, Vorgesetzte  oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können deshalb auch sensible Bereiche wie Mobbing, Alkoholprobleme und der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden. Hochschulleitung und Personalrat können miteinander Dienstvereinbarungen abschließen, in denen Regeln und Verfahrensweisen festgelegt werden.

So haben wir 2015  zusammen mit dem Rektor eine Dienstvereinbarung zur Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen  Personals geschlossen.

Mitglieder des wPR:

Vorsitzende

Brit Weier
SG Agrarwirtschaft (FB AL): wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt "AgriSens DEMMIN 4.0"
Raum 125 - Haus 3
0395 5693-2206
0395 5693 - 72206

stellvertretende Vorsitzende

Elisa Hofert M.A.
Projekt ProfQuaNB: Doktorandin | Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Professorinnenprogramm III
Raum 320 - Haus 1
0395 5693-5517
0395 5693-75517

weitere Mitglieder

Sabine Schulz Blank
SG Naturschutz und Landnutzungsplanung (FB LG): Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Landschaftsplanung im Studiengang NLP
Raum 237 - Haus 2
0395 5693-4531
Unsere Aufgaben und Ziele

Unsere Aufgaben und Ziele

Unsere Hauptaufgabe ist es, darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden. Dafür wurden uns im Personalvertretungsgesetz M-V diverse Kompetenzen übertragen. Bei wesentlichen Personalmaßnahmen haben wir ein Mitbestimmungsrecht.
Darüber hinaus kann der WPR zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der wissenschaftlich Beschäftigten eigene Anträge bei der Hochschulleitung einbringen (Initiativrecht). Ebenso hat der Personalrat im Senat und im erweiterten Rektorat Antrags- und Rederecht. Auch dort kann er Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe drängen.

Ihre Rechte:

Ihre Rechte:

In vielen personenbezogenen Fällen können wir nur auf Ihren Antrag hin aktiv werden;  zögern Sie also nicht, uns bei Fragen und Problemen zu kontaktieren.
Die Personalratsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Wir dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Hochschul- und Fachbereichsleitung, Vorgesetzte  oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können deshalb auch sensible Bereiche wie Mobbing, Alkoholprobleme und der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

E-mail: wprhs-nbde

Anschrift:
Hochschule Neubrandenburg
Personalrat der wiss. Beschäftigten
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" (29.01.2010)

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" (29.01.2010)

Präambel:

Die Hochschulleitung und der Personalrat stimmen in ihrer Auffassung überein, dass die gleitende Arbeitszeit den nichtwissenschaftlich Beschäftigten die zeitliche Anpassung ihrer Arbeitsleistung an die dienstlichen Bedürfnisse und Erfordernisse ermdglichen soll. Sie räumt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Freiraum ein, in dem sie ihre Arbeitszeit unter Wahrung der dienstlichen Belange sowie des Arbeits- und Tarifrechts selbst bestimmen konnen. Damit bieten sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsamkeit neue Möglichkeiten der Gestaltung ihrer Arbeitszeit.


Diese Dienstvereinbarung gilt grundsäitzlich für nichtwissenschaftliche und fachpraktische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Neubrandenburg; hiervon ausgenommen sind die Kraftfahrerin bzw. der Kraftfahrer und die Hausmeisterinnen bzw. die Hausmeister.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Das Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Hochschule Neubrandenburg mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Es leistet einen Beitrag, um Arbeitszufriedenheit und Motivation zu steigern.

Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten und Auszubildenden der Hochschule Neubrandenburg, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Verantwortlich für die Durchführung des BEM ist das Dezernat II der Hochschule Neubrandenburg.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung für die Einführung von wechselnder Tele- und Heimarbeit (13.06.2012)

Dienstvereinbarung für die Einführung von wechselnder Tele- und Heimarbeit (13.06.2012)

Die Hochschulleitung und der beteiligte Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten verfolgen mit der wechselnden Tele- und Heimarbeit das Ziel, eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Interesse der Dienststelle als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten.

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle nichtwissenschaftlichen, fachpraktischen und Verwaltungsmitarbeiter/Verwaltungsmitarbeiterinnen der Hochschule Neubrandenburg, sofern deren Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Hochschule Neubrandenburg länger als ein Jahr andauert.
Auszubildende sind nicht von der Dienstvereinbarung erfasst.
Befristet Beschäftigte sind von der v. g. Ein-Jahresregelung ausgenommen.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Diese Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung elektronischer Schließysteme mit Speicher- oder Verarbeitungsfähigkeit.
Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung umfasst alle von der Hochschule Neubrandenburg genutzten Liegenschaften.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung zur Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals (20.11.2015)

Dienstvereinbarung zur Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals (20.11.2015)

Die Vereinbarung gilt für Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter an der Hochschule Neubrandenburg im Sinne des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V).

DV soll zur Schaffung guter und motivierender Arbeitsbedingungen beitragen und eine verantwortungsvolle Personalentwicklung unterstützen.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.