Senat

Senat

Der Senat setzt sich aus Vertretern der Professoren, des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals sowie der Studierenden zusammen. Er tagt regelmäßig und berät über aktuelle Themen und Anliegen der Hochschule. Diese Struktur ermöglicht eine Beteiligung an wichtigen Entscheidungen.

Studentische Mitglieder des Senats

Max Leppin (Agrarwirtschaft), Laura- Sophie Brüsehaber (Soziale Arbeit) , Anna Rohde (Soziale Arbeit)

Erweiterter Senat

Der Erweiterte Senat umfasst zusätzlich zu den Mitgliedern des Senats weitere Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Hochschule, um eine breitere Meinungsbildung zu gewährleisten. Er tritt seltener zusammen und behandelt Themen von grundsätzlicher und langfristiger Bedeutung.

Studentische Mitglieder des Erweiterten Senats

Laurin Winkler (Soziale Arbeit), Josefin Fenske


Aufgaben des Senats

 

Grundsatzentscheidungen:

Der Senat trifft grundsätzliche Entscheidungen über die Entwicklung der Hochschule, einschließlich der Forschung, Lehre und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Rechtsvorschriften:

Er erlässt und ändert die Hochschulordnungen, einschließlich der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Grundordnung.

Wahl des Rektors/der Rektorin und der Prorektorin:

Der Senat/ Erweiterte Senat wählt den Rektor und die Prorektoren und ist an der Abwahl beteiligt.

Evaluation und Qualitätssicherung:

Er überwacht und evaluiert die Qualität von Lehre und Forschung und entwickelt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.

Finanzplanung:

Der Senat berät und beschließt über den Wirtschaftsplan der Hochschule und die Verteilung der Finanzmittel.

Berufungsverfahren:

Er entscheidet über die Berufung von Professorinnen und Professoren.

Struktur- und Entwicklungsplanung:

Der Senat berät über die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschule und stimmt über deren Umsetzung ab.

Beratung und Kontrolle:

Der Senat berät das Rektorat in grundsätzlichen Angelegenheiten und kontrolliert dessen Arbeit.

Aufgaben des Erweiterten Senats

 

Erweiterte Entscheidungsbefugnisse:

 Der Erweiterte Senat trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die über die Zuständigkeiten des Senats hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung für die Hochschule sind.

Beschluss von Grundordnungen: 

Der Erweiterte Senat beschließt die Grundordnung der Hochschule, welche die Basis für alle weiteren Ordnungen und Regelungen bildet.

Mitwirkung bei strategischen Entscheidungen:

 Er wirkt an der Entwicklung und Verabschiedung der strategischen Ziele und Planungen der Hochschule mit.

Beratung und Beschlussfassung über zentrale Hochschulangelegenheiten:

 Der Erweiterte Senat berät und entscheidet über zentrale Fragen der Hochschulentwicklung, wie etwa die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder Fakultäten.

Zustimmung zu wichtigen Personalentscheidungen:

Der Erweiterte Senat stimmt bedeutenden Personalentscheidungen zu, insbesondere bei der Berufung von Professoren und der Einstellung von Führungspersonal.

Haushaltsplanung:

Er hat Mitspracherecht bei der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans der Hochschule.


Aufgaben der Studentischen Vertreter im Senat

 

Interessenvertretung:
Die studentischen Vertreter bringen die Perspektiven und Anliegen der Studierenden in die Diskussionen und Entscheidungen des Senats ein. Sie setzen sich dafür ein, dass die Interessen der Studierenden in allen Beschlüssen des Senats berücksichtigt werden.
 

Mitwirkung an Entscheidungsprozessen:
Sie nehmen an den Senatssitzungen teil und haben Stimmrecht bei Entscheidungen zu wichtigen Themen wie Studien- und Prüfungsordnungen, Lehrplänen und weiteren hochschulpolitischen Angelegenheiten. Sie beteiligen sich aktiv an der Diskussion und Gestaltung von Hochschulrichtlinien und -strategien.
 

Kommunikation und Informationsweitergabe:
Die studentischen Vertreter informieren die Studierendenschaft über die im Senat behandelten Themen und getroffenen Entscheidungen. Sie sammeln Feedback und Anregungen von den Studierenden und bringen diese in die Senatssitzungen ein.
 

Qualitätssicherung:
Sie beteiligen sich an der Evaluierung von Lehr- und Lernprozessen sowie an Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen. Sie tragen zur Entwicklung und Implementierung von Qualitätsmanagementsystemen bei.

Aufgaben der Studentischen Vertreter im Erweiterten Senat

 

Erweiterte Interessenvertretung:
Auch im erweiterten Senat bringen die studentischen Vertreter die Perspektiven und Interessen der Studierenden in die Diskussionen und Entscheidungen ein. Sie vertreten die Studierenden in strategischen und grundsätzlichen Fragen, die über die alltäglichen Angelegenheiten hinausgehen.
 

Mitwirkung an strategischen Entscheidungen:
Sie nehmen an den Sitzungen des erweiterten Senats teil und haben Stimmrecht bei Entscheidungen über zentrale und langfristige Fragen der Hochschulentwicklung, wie die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder Fakultäten. Sie beteiligen sich an der Entwicklung und Verabschiedung der strategischen Ziele und Planungen der Hochschule.
 

Kommunikation und Informationsweitergabe:
Die studentischen Vertreter informieren die Studierenden über die behandelten Themen und gefassten Beschlüsse des erweiterten Senats. Sie sammeln Meinungen und Feedback von den Studierenden zu grundsätzlichen Fragen und bringen diese in die Diskussionen des erweiterten Senats ein.
 

Mitwirkung an der Haushaltsplanung:
Die studentischen Vertreter haben Mitspracherecht bei der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans der Hochschule und setzen sich dafür ein, dass die finanziellen Mittel auch den Bedürfnissen der Studierenden gerecht werden.

Durch diese Aufgaben tragen die studentischen Vertreter im Senat und im erweiterten Senat wesentlich dazu bei, die Studienbedingungen zu verbessern, die Qualität der Lehre zu sichern und eine transparente und faire Entscheidungsfindung innerhalb der Hochschule Neubrandenburg zu gewährleisten. Ihre Mitwirkung stellt sicher, dass die Interessen der Studierenden in allen wichtigen Gremien und Entscheidungsprozessen der Hochschule vertreten sind.