Berufsbegleitend in Teilzeit studieren

Der Master-Studiengang "Management im Gesundheitswesen" ist als Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern konzipiert. Es ist aber auch möglich, dieses Studienangebot in Teilzeit zu absolvieren. Die Studiendauer beträgt dann 6 Semester.

Für den Studiengang "Management im Gesundheitswesen" halten wir nach Möglichkeit feste Vorlesungstage vor (für das WiSe 2023/2024 Donnerstag und Freitag sowie ggf. Samstag). Dies gilt auch für den Prüfungszeitraum - Klausuren und z. B. mündliche Prüfungen erfolgen an diesen Wochentagen. Außerdem erfolgt für die Lehre der Einsatz analoger, digitaler und hybrider Lehrformen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Informieren Sie sich dazu gerne im Vorlesungsplan für das Wintersemester 2023/2024 (Studiengangskürzel: MSG).

Das berufsbegleitende Teilzeitstudium "Management im Gesundheitswesen" wird nicht als gesonderter Studiengang an der Hochschule Neubrandenburg eingeführt.

Auf Grundlage von § 4 der Rahmenprüfungsordnung kann jede*r Studierende ein individuelles Teilzeitstudium absolvieren.

Was sind die Voraussetzungen für ein individuelles Teilzeitstudium?

Wegen einer von Ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege oder wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können Sie nur etwa die Hälfte der für Ihr Studium nach der Fachstudienordnung vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden.

Wie können Sie ein individuelles Teilzeitstudium beantragen?
  • Bis maximal 6 Wochen vor Start des Semesters stellen Sie bitte einen Antrag auf individuelles Teilzeitstudium beim zuständigen Prüfungsausschuss und begründen Ihren Antrag entsprechend.
  • Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular: Antrag an den Prüfungsausschuss
  • In dem Antrag müssen Sie angeben, welche der vorgesehenen Lehrveranstaltungen/Module nicht besucht beziehungsweise Leistungen nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen nachgeholt werden sollen.
  • Sie planen also ganz individuell Ihr persönliches Studium. Achten Sie bitte bei dieser Planung darauf, dass alle Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr - im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden und einige Lehrveranstaltungen und Module aufeinander aufbauen. Welche Veranstaltungen und Module das sind, entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung für Ihren Studiengang. Die Modulbeschreibungen finden Sie als Anlage in der Fachstudienordnung für Ihren Studiengang
    Fragen zur Planung Ihres Teilzeitstudiums können Sie auch gerne mit der*dem Koordinator*in Ihres Studienganges oder der*dem Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses klären.
  • Diesen Antrag reichen Sie – gerne per E-Mail - im Immatrikulations- und Prüfungsamt unseres Fachbereiches ein. Vom Immatrikulations- und Prüfungsamt wird der Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Bearbeitung weitergeleitet.
  • Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag kann er dabei andere, als die im Antrag aufgeführten Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist.

Welcher Ihr zuständiger Prüfungsausschuss ist, erfahren Sie auf dieser Seite: Prüfungsausschüsse Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management.

Kann der Antrag auf ein individuelles Teilzeitstudium auch wieder zurückgenommen werden?

Ja. Sie können Ihren Antrag bis zwei Monate nach Beginn des Semesters wieder zurücknehmen.

Wie lange gilt die Genehmigung für das individuelle Teilzeitstudium?

Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie in den darauffolgenden vier Semestern nach einem individuellen Studienplan in Teilzeit studieren.

Wie oft können Sie ein Teilzeitstudium beantragen?

Sie können diese Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen; beträgt die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs acht Semester, können Sie diese Regelung drei Mal in Anspruch nehmen.

Was bedeutet ein individuelles Teilzeitstudium für Ihre Studierendenrechte?

Ihre Regelstudienzeit verlängert sich. Ihre angepasste Regelstudienzeit wird Ihnen mit dem Bescheid aus dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als die, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden. Eine Beurlaubung oder ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig.
Ansonsten bleiben Ihre studentischen Rechte und Pflichten unberührt.

Lehrveranstaltungs- und Prüfungsplanung auf Grundlage der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung 2023

In der Übersicht sind die den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen aufgelistet. Sie können der Übersicht entnehmen, in welchem Semester diese Lehrveranstaltungen angeboten werden und wann die (Teil)Prüfungsleistungen zu erbringen sind:

Bitte beachten Sie: Diese Übersicht ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind die Dokumente der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung!

Bei Fragen, für weitere Informationen und auch für eine individuelle Studienberatung wenden Sie sich gerne an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Management:

Prof. Dr. rer. pol. Bernhard Langer
FB Gesundheit, Pflege, Management: Professur: Management im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere Qualitäts- und Projektmanagement
Raum 116 - Haus 1
0395 5693 - 3107
0395 5693 - 73107