Zulassungsverfahren

Ergebnisse des Zulassungsverfahrens (Hauptverfahren) zum WS 2024/25

Das Hauptverfahren und das Nachrückverfahren für den zulassungsbeschränkten Studiengang sind abgeschlossen.

Studiengang Hauptverfahren Nachrückverfahren
Beratung - Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung    
Auswahlverfahren der Hochschule (1) bis Note 1,8 bis Note 2,0
     

(1) Platzvergabe nach der Note des Bachelor- oder Diplomabschlusses, verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung Studienplatzvergabesatzung

 

Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg

Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.

Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:

  1. nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
  2. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
  3. nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)

Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.

Studienplatzvergabesatzung vom 24. April 2024