Zulassungsverfahren
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens (Hauptverfahren) zum WS 2024/25
Das Hauptverfahren und das Nachrückverfahren für den zulassungsbeschränkten Studiengang sind abgeschlossen.
Studiengang | Hauptverfahren | Nachrückverfahren |
---|---|---|
Beratung - Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung | ||
Auswahlverfahren der Hochschule (1) | bis Note 1,8 | bis Note 2,0 |
(1) Platzvergabe nach der Note des Bachelor- oder Diplomabschlusses, verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung Studienplatzvergabesatzung
Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg
Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.
Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:
- nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
- nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
- nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)
Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.
Studienplatzvergabesatzung vom 24. April 2024