Studiengebühren? Nicht bei uns!

An der Hochschule Neubrandenburg ist gemäß Hochschulgebührenordnung vom 4. September 2017 (in der jeweils geltenden Fassung) der Semesterbeitrag zu zahlen, welcher sich aus den Studierendenschafts- und Studierendenwerksbeiträge zusammensetzt.

Der Semesterbeitrag beträgt 103,00 €, davon entfallen 93,00 € auf das Studierendenwerk und 10,00 € auf die Studierendenschaft. 

BAföG

BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine Hilfe des Staates für die Sicherung Lebensunterhalts während des Studiums. BAföG erhälten Sie nur durch Antragstellung mit den entsprechenden Formblättern beim zuständigen Studierendenwerk Greifswald. Die Höhe der BAföG-Sätze ist von vielen Faktoren abhängig.

Voraussetzungen und Beantragung

Kindergeld

Das Kindergeld wird während eines Studiums bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Dazu sind lediglich einige Nachweise zu erbringen.

Weitere Informationen

Stipendien

Neben der staatlichen Unterstützung (BAfög) gibt es weitere Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren: Zum Beispiel mit einem Stipendium. Stipendien werden von allgemeinen sowie von parteinahen oder kirchlichen Stiftungen vergeben. Diese Stiftungen fördern in der Regel Studierende, die gute bis sehr gute Studienleistungen vorweisen können und sich außeruniversitär engagieren.

Weitere Informationen und Kontakte

Bildungskredit

Steht Ihnen keine BAföG zu oder reicht das BAföG nicht aus, können Sie einen zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Dieser wird unabhängig vom eigenen Vermögen und das der Eltern gezahlt. Für Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ist der Bildungskredit eine einfache, zinsgünstige und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbare Möglichkeit der Finanzierung.

Mehr Informationen zum Bildungskredit

Förderpreise

An der Hochschule Neubrandenburg werden zum Beginn eines Studienjahres Förderpreise und Auszeichnungen für Abschlussarbeiten und Beststudierende vergeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier.